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Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und ausdrücklich nicht an den privaten Verbraucher. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen auch wenn der Auftrag des Kunden abweichende Bedingungen enthält. …

Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und ausdrücklich nicht an den privaten Verbraucher.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen auch wenn der Auftrag des Kunden abweichende Bedingungen enthält.
Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, sind für den Geschäftsverkehr mit uns ausgeschlossen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Das gilt auch für Sondervereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern oder Vertretern über Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen im Geschäftsverkehr, da diese zum Abschluss solcher Vereinbarungen nicht berechtigt sind.

2) Angebote/Auftragsannahme

Angebote und Aufträge gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung und in deren Umfang als angenommen. Angebote sind freibleibend. Aufträge können von uns innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang angenommen werden. Bis zu Annahme entstehen uns keinerlei Verpflichtungen.
Für Bestellungen über unseren Onlineshop gilt der Auftrag ebenfalls erst mit unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen (s.o.). Eine etwaige von uns im Wege der E-Mail verschickte Eingangsbestätigung belegt lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bei uns und stellt noch keine Annahme des Auftrages dar.

3) Umfang der Lieferung/Warenbeschreibung

Wir sind berechtigt, von der bestellten und bestätigten Ware aus produktionstechnischen Gründen bis zu 10% mehr oder weniger herzustellen. Bei Sondermaterialien und/oder speziellen Ausführungen können bis max. 20% Mehr- oder Minderlieferung entstehen. Der Besteller ist verpflichtet, die Mehr- oder Minderlieferung abzunehmen und die vereinbarte Vergütung hierfür zu entrichten.
Beschreibungen der von uns gelieferten Waren sind nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Die Zusicherung von Eigenschaften muss ausdrücklich erfolgen, sie bedarf der Schriftform.
Geringfügige gestalterische oder formattechnische Änderungen, die wir aus produktionstechnischen Gründen für sinnvoll halten, sind uns vorbehalten.
Geringfügige, insbesondere handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Design, Ausrüstung, Format und Verarbeitung berühren die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware nicht.

4) Urheberrecht

Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung in jeglichem Verfahren zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen bei uns. Reinzeichnungen und deren EDV-Daten, Filme, Klischees/Druckplatten, Stanz- und Prägewerkzeuge bleiben auch dann unser Eigentum wenn dem Besteller hierfür anteilige Kosten in Rechnung gestellt werden.

5) Lieferzeit

Um die Einhaltung der in der Auftragsbestätigung angegebenen Fristen und Termine sind wir bemüht.
Unsere Angaben zu Lieferungs- und Leistungszeiten sind jedoch unverbindlich und gelten nur annähernd. Der Besteller kann uns 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kann uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme nach Ablauf dieser Frist ablehnt.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges stehen dem Besteller nur dann zu, wenn wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und  eine rechtzeitige Lieferung für uns erkennbar von erheblicher Bedeutung für den Besteller ist. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten Betriebsstörungen sowie Maschinenstillstand infolge technischer Defekte verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung.

6) Versand, Warenverfügbarkeit

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers ab Nordhorn. In der Wahl des Versandweges und der Verpackung sind wir frei. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Liefer- oder Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Ware wird von uns unversichert versandt.

Bei Bestellungen gegen Vorkasse wird die Ware erst nach vollständigem Zahlungseingang geliefert. Eine Reservierung der Ware wird nicht vorgenommen. Falls die Ware zum Zeitpunkt des vollständigen Zahlungseinganges ausverkauft sein sollte, wird der Besteller hierüber zeitnah informiert.

  • 7) Preise und Zahlung

    Der in Angeboten, im Onlineshop und in der Auftragsbestätigung genannte Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderung des Preisgefüges bis zur Lieferung berechtigen uns nach billigem Ermessen zu entsprechenden Preisveränderungen, wenn zwischen Vertragsabschluß und Lieferung mehr als zwei Monate vergangen sind.
    Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen vom Ausstellungsdatum der Rechnung an mit 2% Skonto und innerhalb von 30 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung  an netto.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu vergüten.

Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig mit einer Gegenforderung, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8) Einfacher und verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter dem einfachen und verlängerten Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch künftiger – Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich eines vorhandenen Kontokorrentsaldos, Eigentum des Verkäufers. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehende Kaufpreisforderung  zur Sicherung an den Verkäufer ab. Der Besteller bleibt widerruflich zum Forderungseinzug berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten  Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Entsprechendes gilt auch im Falle der Verbindung und Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass  der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt.  Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Auf Verlangen des Käufers gibt der Verkäufer ihm zustehende Sicherheiten nach seiner Wahl frei, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt.
Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, solange der Besteller nicht Vorkasse leistet. Gleichzeitig erlischt die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderung.

9) Gewährleistung/Haftung

Für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben. Der Besteller ist daher verpflichtet, die Eignung unserer Ware für seinen speziellen Verwendungszweck selbst zu prüfen. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und einen Mangel vollständig anzuzeigen. Eine Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und spätestens 8 Tage nach Anlieferung bei uns eingegangen sein. Muster der beanstandeten Ware sind unverzüglich zur Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge an uns zurückzusenden. Nach Empfang von Mustern der beanstandeten Ware und Feststellung eines wesentlichen Mangels durch uns sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware in der Regel innerhalb von 4 Wochen verpflichtet. Diese Frist verlängert sich durch längere Lieferfristen unserer Vorlieferanten entsprechend.
Sollten wir diese Frist nicht einhalten oder die Nachbesserung fehlschlagen, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Sofern wir nachbessern oder nachliefern, ist die gesamte beanstandete Ware an uns zurückzugeben. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, soweit wir unsere Verpflichtung zur Nachbesserung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben und es sich um Kosten der Mängelbeseitigung handelt. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz sonstiger unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, einschließlich Verzögerungs- und Folgeschäden, stehen dem Besteller nicht zu, soweit nicht die Verletzung einer sogenannten Kardinalpflicht des Verkäufers nachgewiesen wird.
Sofern unsere Ware zur Auszeichnung/Kennzeichnung anderer Waren dient oder zum Bestandteil einer anderen Ware wird, sind unsere Waren vor Verarbeitung durch den Besteller auf Richtigkeit und vertragsgemäße Beschaffenheit sowie Mängelfreiheit zu prüfen. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.

Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers vorgelegt. Ergeben sich Satz- oder Lithokorrekturen durch nachträgliche im Manuskript nicht vorgesehene oder erkennbare Änderungen, so werden sie dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit Erteilung der Druckfreigabe sind wir für Druckfehler, die vom Auftraggeber  in der Korrektur übersehen wurden, nicht haftbar.

10) Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für eine Änderung einer Bestimmung, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrifft.

11) Datenschutz

Kundendaten speichern wir nur im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

Der Kunde hat jederzeit das Recht von uns die Löschung der gespeicherten Daten zu verlangen, sofern die Speicherung und Verarbeitung der Daten nicht für aktuelle Vertragsabwicklungen benötigt oder aufgrund von gesetzlichen Vorschriften vorübergehend weiter gespeichert werden müssen.

12) Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige Regelung zu ersetzen, die ihren in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Willen am nächsten kommt.

13) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist Nordhorn.
Als vereinbart gilt ausschließlich die Anwendung deutschen Rechtes.